D&O Versicherung · Mittelstand

Persönliches Vermögen.
Konsequent geschützt.

Als Geschäftsführer oder Aufsichtsrat haften Sie im Zweifel mit Ihrem Privatvermögen. Wir strukturieren Ihren Schutz – diskret, professionell, mit der Allianz.

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Persönliche Haftung
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100%
DSGVO-konform

Führungskräfte haften persönlich.
Ohne Einschränkung.

Das GmbH-Gesetz und der AktG sind klar: Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte können persönlich für Pflichtverletzungen in Anspruch genommen werden – auch Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Amt.

Innenhaftung § 43 GmbHG · § 93 AktG

Die Gesellschaft oder der Insolvenzverwalter macht intern Schadensersatzansprüche gegen Sie als Organ geltend – für Pflichtverletzungen bei der Geschäftsführung.

Behördliche Verfolgung

Steuerbehörden, Sozialversicherungsträger oder die BaFin können Ansprüche direkt gegen Sie persönlich geltend machen.

Außenhaftung § 43 Abs. 2 GmbHG analog

Kunden, Lieferanten, Gläubiger oder geschädigte Dritte nehmen Sie persönlich in Anspruch – unabhängig davon, dass formal die Gesellschaft haftet.

Compliance-Verstöße

Datenschutzverletzungen, Kartellrecht, Arbeitsrecht: Regulatorische Risiken steigen drastisch – und landen auf Ihrem Schreibtisch.

Nachträglich wirkend

Verjährungsfristen von bis zu 10 Jahren. Ansprüche aus Ihrer Amtszeit können Sie noch lange nach dem Ausscheiden treffen.

Insolvenz des Unternehmens

Gerade in der Insolvenz sind Geschäftsführer besonders exponiert – der Insolvenzverwalter prüft jede Entscheidung der letzten Jahre.

Für wen ist die D&O Versicherung relevant?

D&O ist längst kein Thema nur für DAX-Konzerne. Im Mittelstand ist das persönliche Risiko oft noch höher – weil Governance-Strukturen schlanker sind und Haftungsansprüche schneller auf eine einzelne Person zielen.

Geschäftsführer (GmbH) Persönliche Haftung nach § 43 GmbHG – auch bei Handlungen im Unternehmensinteresse.
Vorstände und Aufsichtsräte (AG) Strenge Sorgfaltspflichten nach AktG – Verstöße kosten Privatvermögen.
Beiratsmitglieder und Investoren Auch informelle Führungsverantwortung kann Haftungstatbestände auslösen.
Familienunternehmen im Generationswechsel Übertragungsphase mit hohem Risikopotenzial – ideal für eine D&O-Absicherung.
„Wir dachten, das sei nur für Großkonzerne relevant. Erst nach der Analyse haben wir gemerkt, wie exponiert unser Geschäftsführer wirklich ist."
Mittelständischer Unternehmer
Maschinenbau, ~80 Mitarbeiter
* Anonymisiertes Kundenfeedback. Zur Wahrung der Vertraulichkeit ohne Namen.

D&O Versicherung in Schleswig-Holstein – Ihr regionaler Spezialist

Finanzkontor Bungert & Rathmann OHG ist als autorisierter Allianz-Partner in Neumünster ansässig und berät Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte in ganz Schleswig-Holstein – von Kiel und Lübeck über Flensburg und Rendsburg bis in den Großraum Hamburg. Beratungen finden vor Ort, telefonisch oder per Videokonferenz statt.

Im norddeutschen Mittelstand – ob Industrie, Handel, Logistik oder Dienstleistung – ist das persönliche Haftungsrisiko für Führungskräfte häufig unterschätzt. § 43 GmbHG und § 93 AktG machen Geschäftsführer und Vorstände unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen haftbar. Eine D&O Versicherung (Directors & Officers Versicherung) schließt diese Lücke – für Innen- und Außenhaftung gleichermaßen.

Unsere Beratung ist produkt- und bedarfsorientiert: Wir analysieren Ihre konkrete Situation, identifizieren Haftungsrisiken und strukturieren einen maßgeschneiderten D&O-Schutz über die Allianz. Kein Standardpaket, sondern eine individuelle Police – abgestimmt auf Ihre Branche, Unternehmensgröße und Gesellschafterstruktur.

Was wir für Sie strukturieren

01

Risikoanalyse & Bedarfsermittlung

Individuelle Prüfung Ihrer Unternehmensstruktur, Governance und konkreter Risikofelder – bevor wir ein Produkt empfehlen.

02

Maßgeschneiderter Versicherungsschutz

D&O-Policen der Allianz, angepasst an Unternehmensgröße, Branche, Gesellschafterstruktur und individuellem Risikoprofil.

03

Vertrags- und Deckungsoptimierung

Prüfung bestehender D&O-Verträge auf Deckungslücken, Ausschlüsse und veraltete Klauseln – mit konkreten Handlungsempfehlungen.

04

Schadenfall-Begleitung

Im Ernstfall stehen wir an Ihrer Seite: Kommunikation mit dem Versicherer, Koordination mit Rechtsanwälten, schnelle Schadensregulierung.

So läuft die Beratung ab

1

Erstkontakt

Kurzes Telefonat oder Formular – kein Aufwand Ihrerseits. Wir fragen, was wir wissen müssen.

2

Risikoanalyse

Strukturierte Analyse Ihrer Haftungsrisiken – schriftlich, vertraulich, ohne Obligation.

3

Konzeptvorschlag

Konkrete Empfehlung mit Konditionen, Deckungsumfang und Begründung.

4

Abschluss

Vollständig digital möglich. Policierung und Betreuung aus einer Hand.

Was Unternehmer uns fragen

Grundsätzlich ab dem ersten Moment, in dem Sie als Geschäftsführer handeln. Praktisch ist eine D&O für Unternehmen ab ca. 5–10 Mitarbeitern oder bei komplexeren Gesellschafterstrukturen besonders relevant.
In vielen Fällen ja – als Betriebsausgabe, wenn die Gesellschaft Versicherungsnehmer ist. Die steuerliche Behandlung sollte mit Ihrem Steuerberater abgestimmt werden. Wir liefern Ihnen die notwendigen Unterlagen.
Mit einer sogenannten Nachmeldefrist (Discovery Period) besteht Schutz auch für Ansprüche, die nach Ihrem Ausscheiden für Handlungen aus Ihrer Amtszeit geltend gemacht werden. Wir konfigurieren das individuell.
Von der Analyse bis zur Police in der Regel 3–7 Werktage. Bei unkomplizierten Fällen auch schneller.
Die D&O Versicherung ist in erster Linie für zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Ansprüche gegen Führungskräfte konzipiert. Viele Policen enthalten zwar einen Strafrechtsschutz-Baustein, der Verteidigungskosten in strafrechtlichen Verfahren übernimmt – dieser ersetzt jedoch keinen eigenständigen Strafrechtsschutz. Für umfassenden Schutz bei strafrechtlicher Verfolgung empfehlen wir, beide Bausteine gezielt aufeinander abzustimmen. Wir analysieren das im Rahmen der Beratung.
Alle Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet, nicht an Dritte weitergegeben und gemäß DSGVO behandelt. Unsere Infrastruktur ist vollständig in der EU. Näheres in unserer Datenschutzerklärung.
Die Berufshaftpflicht schützt das Unternehmen selbst vor Schadenersatzansprüchen Dritter aus der beruflichen Tätigkeit. Die D&O Versicherung schützt dagegen die Person des Geschäftsführers oder Vorstands persönlich – also das private Vermögen der Führungskraft. Beide Versicherungen ergänzen sich und sollten gemeinsam betrachtet werden.
D&O Versicherungen sind nicht auf GmbH oder AG beschränkt. Auch Komplementäre einer GmbH & Co. KG, Geschäftsführer von Holding-Gesellschaften sowie Beiratsmitglieder können versichert werden. Wir prüfen die konkrete Rechtsform und strukturieren den Schutz entsprechend.
Ja. Wir betreuen Mandanten in ganz Schleswig-Holstein sowie im Großraum Hamburg – in Kiel, Lübeck, Flensburg, Rendsburg und umliegenden Regionen, in der Regel persönlich vor Ort. Darüber hinaus beraten wir deutschlandweit – in diesem Fall überwiegend per Videokonferenz, persönliche Termine sind nach individueller Absprache ebenfalls möglich. Eine Erstberatung zur D&O ist kostenlos und unverbindlich.

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